Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel der Firma Optik in Heißen GmbH („Veranstalter“) und dem teilnehmenden Kunden („Teilnehmer“)

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Homepage des Veranstalters Optik in Heißen GmbH.

Veranstalter des Gewinnspiels ist Optik in Heißen GmbH, Honigsbergerstraße 80
45472 Mülheim an der Ruhr.

Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

2. Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel von Optik in Heißen GmbH, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos (andernfalls besteht das große Risiko, dass kein Gewinnspiel, sondern ein Glücksspiel vorliegt und dies würde dazu führen, dass eine behördliche Genehmigung erforderlich wäre) und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars (alternativ: Teilnahme per Internet / Geschäft vor Ort / Brief / Postkarte / Telefon) notwendig.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels

Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen

unlauterem Handeln oder

Die Teilnahme am Gewinnspiels ist vom 01.04.2022 bis zum 26.06.2022 möglich.

Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr (bei jüngeren Teilnehmern besteht die Gefahr von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz) vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie die Angehörigen solcher Mitarbeiter und deren Verwandte.

Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Adressen oder Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:

– falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

4. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir folgende Gewinne:

  • Gewinn 1#:  Unter allen Teilnehmern werden zwei Eyemaxbrillen mit den Mülheimbügel verlost.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Teilnehmer, die Gewinner der Verlosung sind, werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail / Anschreiben / Telefonanruf (hier sollte die Übermittlungsform der Gewinnmitteilung angegeben werden) über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, oder an den gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Teilnehmers (falls der Veranstalter entgegen unseres Rates, auch Minderjährige teilnehmen lässt, so müsste hier ergänzt werden, dass auch der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen zur Entgegennahme des Gewinns berechtigt ist). Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter.

Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer, der gewonnen hat, selbst verantwortlich.

Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.

Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

5. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

6. Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail- und Post-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum; hier sollten die Daten genannt werden, die der Veranstalter im Rahmen des Gewinnspiels erhebt) notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, E-Mail-Adresse, Post-Adresse und Geburtsdatum wahrheitsgemäß und richtig sind.

 * Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis!

Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.

Der Teilnehmer willigt gem. Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO freiwillig ein, dass der Veranstalter (Veranstalter mit Firmennamen und Kontaktdaten genau bezeichnen, ggf auch die Unternehmensabteilung benennen, die die Daten verarbeitet und nutzt bzw. den Datenschutzbeauftragten) seine personenbezogenen Daten (nämlich seinen Vornamen, seinen Nachnamen, sein Geburtsdatum, seine Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Handynummer; hier müssen die personenbezogenen Daten, die verwendet / verarbeitet werden sollen, aufgelistet werden) zu Werbezwecken (Zusendung von Werbebroschüren sowie Informationen über neueste Produkte; hier muss erläutert werden, in welcher Form geworben werden soll, zB im Internet, in Print- und Digitalmedien, auf Veranstaltungen wie Messen, Tagen der offenen Tür usw.) per E-Mail / Telefon / Briefpost / SMS verwenden darf.

Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sollte hier eine andere Regelung erwünscht sein, muss der Dritte mit Kontaktdaten genau benannt werden und auch zu welchem Zweck der Dritte diese Daten nutzen darf und wie lange die Nutzung durch diesen andauern soll.

Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert wie der Veranstalter sie für Werbezwecke benötigt oder die Einwilligung durch den Teilnehmer widerrufen wird.

Der Teilnehmer ist befugt, vom Veranstalter Auskunft über diese personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung zu verlangen, wenn die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unrichtig sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Teilnehmer das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Der Teilnehmer hat weiter Recht auf Auskunft über folgende Informationen (am besten die erforderlichen Informationen gleich angeben):

– Die Verarbeitungszwecke (vorliegend in der Regel zu Werbezwecken);

– Die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen (vorliegend in der Regel der Veranstalter sowie gegebenenfalls das für die

Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen);

– Falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien der Festlegung dieser Dauer (z.B: Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert wie der Veranstalter sie für Werbezwecke benötigt oder die Einwilligung durch den Teilnehmer widerrufen wird.);

– Das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie

betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

– Das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

– Wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben

werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

– Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art.22 Absätze 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene

Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

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(Ort, Datum und Unterschrift des einwilligenden Teilnehmers)

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist per Anruf, Fax, E-Mail, auf der Homepage des Veranstalters oder schriftlich an den Veranstalter (hier sollte sowohl der Veranstalter inklusive Kontaktdaten nochmals genau bezeichnet werden und auch die Telefon-Nummer, Fax-Nummer, E-Mail, Adresse der Homepage und Post-Adresse genannt werden) zu richten (Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Widerruf der Einwilligung genau so einfach wie die Erteilung der Einwilligung möglich sein muss!!!). Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

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(Ort, Datum und Unterschrift des einwilligenden Teilnehmers)

Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke einer Direktwerbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Der Widerspruch ist per Anruf, Fax, E-Mail, auf der Homepage des Veranstalters oder schriftlich an den Veranstalter (hier sollte sowohl der Veranstalter inklusive Kontaktdaten nochmals genau bezeichnet werden und auch die Telefon-Nummer, Fax-Nummer, E-Mail, Adresse der Homepage und Post- Adresse genannt werden) zu richten.

Widerspricht der betroffene Teilnehmer der Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

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(Ort, Datum und Unterschrift des einwilligenden Teilnehmers)

!!! Um die Teilnehmerdaten für Werbezwecke verwenden zu dürfen ist eine gesonderte freiwillige Einwilligung der Teilnehmer erforderlich, die die Teilnehmer explizit und aktiv ankreuzen müssen. Die Freiwilligkeit der Einwilligung liegt nicht vor, wenn die Einwilligung an die Teilnahme eines Gewinnspiels oder sonstige Leistungen gekoppelt wird.

Die Art des späteren Werbemediums muss angegeben werden, wobei Telefonwerbung äußerst kritisch ist. Der Werbezweck muss angegeben werden. Wer werben wird muss angegeben werden. Es sollte Bezug der späteren Werbung zum Gewinnspiel bzw. seinem Veranstalter bestehen.

Die Einwilligung sollte aktiv von Teilnehmern angekreuzt und/oder unterschrieben werden. Auch ist eine optische Hervorhebung erforderlich. Kritisch (und daher lieber zu unterlassen) ist eine Koppelung der Teilnahme am Gewinnspiel an die Einwilligung zu Werbezwecken, da dann die Freiwilligkeit der Einwilligung nicht vorliegt.

Gem. Art. 8 iVm Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO darf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Minderjährigen nur erfolgen, wenn diese das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Anderenfalls bedarf es der Einwilligung durch die Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder dessen Zustimmung. WIR RATEN AUFGRUND DER GEFAHR VON VERSTÖSSEN GEGEN DAS JUGENDSCHUTZGESETZ DRINGEND DAVON AB, MINDERJÄHRIGE ÜBERHAUPT TEILNEHMEN ZU LASSEN!

Unter Direktwerbung ist die unmittelbare Ansprache eines Nachfragers, z.B. durch Prospekt, Kataloge, Warenproben, automatische Anrufsysteme, E-Mails oder SMS, durch einen Anbieter mit dem Ziel, den entgeltlichen Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, zu verstehen. Widerspruchsberechtigt ist jeder, dessen personenbezogenen Daten zu diesem Zweck verarbeitet werden. Dies muss nicht alleine durch die Zustellung einer Werbesendung geschehen, sodass bereits die Erhebung, also die Datenbeschaffung von Daten, um Nachrichtenadressaten auszufiltern, erfasst ist. Der Widerspruch richtet sich nur gegen die Verarbeitung „für Zwecke der Direktwerbung“. Verarbeitungen, die zu anderen Zwecken erfolgen, sind nicht von einem solchen

Widerspruch erfasst. Mit dem Widerspruch geht eine Löschungspflicht gegen die verantwortliche Stelle hinsichtlich der bereits verarbeiteten Daten einher.

7. Anwendbares Recht

Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.